Schatten über dem Olymp

Das Olympus plant seine Kamerasparte an JIP zu verkaufen ist hinreichend bekannt und inzwischen genügend diskutiert worden. Hier in diesem Blog, mache ich mir Gedanken welche Optionen ein Fotograf, der mit dem Olympus-System unterwegs ist, hat. Dabei soll es nicht darum gehen, in welches System den nun am besten oder einfachsten gewechselt werden kann, vielmehr darum wie sich die kommende Zeit aus Sicht von Garantie und Gewährleistung gestalten wird.

Dazu noch ein Hinweis in eigener Sache:
Das ist keine Rechtsberatung!

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(FUJIFILM, X-T3 mit FUJIFILM XF100-400mmF4.5-5.6 R LM OIS WR + 1.4x @560.0mm, 1/250s, f/8.0 und ISO1600)

Olympus | Panasonic = µFT

Stand heute (August 2020) besteht zwischen Olympus und JIP die Absichtserklärung, eine Übernahme des Kamerageschäfts zu verhandeln. Es ist nicht einmal sicher, ob das funktioniert also eine Einigkeit für eine Übernahme hergestellt wird und es damit zu einem Deal kommt. Dennoch hat die Ankündigung die Olympus-Welt erschüttert und viele Fotografen verunsichert. Im Gegensatz zu allen anderen Kameramarken haben Olympus und auch Panasonic den Vorteil, dass sie jeweils ein Teil eines Systems sind, dass am Markt unter der Bezeichnung µFT existiert.

Es ist darüber hinaus nicht einmal sicher, was mit den OMD-Kameras und Zuiko-Objektiven nach einer Übernahme passieren wird. Geht die Produktion weiter, waren alle Sorgen umsonst, verschwinden aber Kameras und Objektive vom Markt steht immer noch Panasonic mit seinem Teil des mit Olympus kompatiblen Systems bereit, um neue Kameras und Optiken zu liefern.

Pauschal könnte man sagen, “dann kauf halt eine Panasonic”, wenn eine neue Kamera fällig wird. So eine Option gibt es genau genommen nur noch bei der L-Mount Allianz bestehend aus Leica, Panasonic und Sigma. Für alle anderen Kamerahersteller besteht diese Option nicht. Das muss hier einmal klar gesagt werden!

Interessant ist, dass gerade jetzt Olympus-Kameras massiv mit Rabatten beworben werden und reißerische Mails dazu in meinem Postfach landen.

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Wen das Angebot interessiert, hier geht es zu Foto Erhardt. An dieser Stelle deklariere ich den Blog damit als Werbung. Mit Foto Erhardt habe ich selbst nichts zu tun, außer dass ich dort als Kunde immer mal wieder vorbeischaue.

Wenn ich also heute eine Olympus-Kamera oder auch Objektiv kaufe, was bedeutet das denn genau? In der BRD haben wir einen Verbraucherschutz in Form von Garantie und Gewährleistung.

Verbraucherschutz

Garantie und Gewährleistung sind nicht das Gleiche, sie bieten zwar beide ein Maß an Sicherheit, werden aber von unterschiedlichen Parteien erbracht, dabei gerne verwechselt oder auch mal verschleiert.

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt und vom Händler (Verkäufer) zu erbringen. Dazu beträgt die Gewährleistung meistens 2 Jahre ab der Übergabe des Geräts im Falle eines Neukaufs und immerhin noch 1 Jahr für den Kauf eines gebrauchten Geräts bei einem Händler Eurer Wahl (in der BRD).

Wichtig innerhalb der Gewährleistung ist, dass nach 6 Monaten eine sogenannte Umkehr der Beweispflicht stattfindet. Geht die Kamera in den ersten 6 Monaten kaputt, wird erst einmal davon ausgegangen das der Mangel schon zu beim Kauf bestanden hat und der Händler muss den Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass der Kunde für den Mangel verantwortlich ist.

Für den Fall, dass die Herstellung der Olympus-Kameras in den nächsten 24 Monaten eingestellt wird und damit auch der Service, besteht für den Käufer die Möglichkeit einen Mangel gegenüber dem Verkäufer in Form von Gewährleistung geltend zu machen. Der Händler als Verkäufer kann sich in dieser Zeit nicht mit einem Verweis auf den Hersteller und dessen, möglicher Weise nicht mehr bestehende, Garantie zurückziehen.

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht für den Käufer, gültig innerhalb der BRD und damit auch auf diesen Kreis eingeschränkt. Bei Bestellungen im Internet bitte genau hinschauen, wo sich der Händler befindet. Nur bei Käufen von Händlern mit Sitz in der BRD gibt es auch eine Gewährleistung.

Kommen wir also zu Garantie, bei der die Sache anders aussieht.

Garantie

Durch eine Garantie sichert der Hersteller (Herstellergarantie) oder der Händler (Händlergarantie) die Funktionsfähigkeit eines erworbenen Produktes für einen entsprechenden Zeitraum zu. Sehr häufig erfolgt bei einem Defekt gleich die Forderung der Garantie gegenüber dem Hersteller. In Foren liest man dazu gerne “dann schick das Teil doch gleich zu XX nach wohin-auch-immer” … damit fordert man gegenüber dem Hersteller direkt die Garantie ein und das obwohl auch die Möglichkeit der Gewährleistung über den Händler bestehen würde.

Sollte also für ein Produkt nur eine 12monatige Garantie bestehen, existiert immer noch eine 24monaitige Gewährleistungsfrist.

Kommen wir wieder auf den Fall zurück, dass die Olympus-Kameras die nächsten 24 Monate vom Markt verschwinden könnten und damit auch der Service, dann besteht immer noch die Möglichkeit beim Verkäufer, also dem Händler die Gewährleistung zu fordern.

Existiert der Händler die nächsten 24 Monate ab Kauf, dann kann dieser entscheiden wie dem Kunden geholfen werden kann. Im Falle von Olympus mit einem gleichwertigen Gerät aus seinem Lager oder mit einer Alternative von Panasonic, vielleicht aber auch durch Reparatur in der eigenen Werkstatt.

Genau, Reparatur!

Wird nun Gewährleistung beim Händler eingefordert, dann geht dieser in der Regel dazu über das Gerät “für den Kunden” zum Hersteller zu schicken und nimmt damit indirekt entweder eine Art von Garantie oder einen mit dem Hersteller bestehenden Service in Anspruch. Existiert aber nun der Hersteller nicht mehr, steht der Händler vor dem Problem wie den das Gerät repariert werden kann. Bei Kameras und Objektiven handelt es sich nun einmal nicht um Fahrräder an denen man beinahe alles, wenn auch mit einigem Aufwand, tauschen kann. Ist zum Beispiel der Verschluss oder das Mainboard der Kamera defekt, ist meistens nur ein Austausch dieses möglich und die Kunst hier mit dem Lötkolben zu agieren von der Verfügbarkeit der richtigen Ersatzteile abhängig. Diese gibt es aber für Kameras und Objektive auf dem freien Markt zu gut wie nicht, was ich persönlich sehr schade finde. Wird damit doch eine Reparatur erschwert oder gar verhindert. Hier muss generell der Gesetzgeber mit einem “Recht auf Reparatur” aktiv werden um Gerätschaften gleich welcher Art möglichst lange reparieren zu können.

Zum Schluss

Kommen wir zurück auf Olympus und die Möglichkeit des Verschwindens vom Markt.

Die ersten 24 Monate nach dem Kauf, bestehen Ansprüche gegenüber dem Händler in Form von Gewährleistung. Dieser ersetzt, repariert oder wandelt das defekte Gerät. Alternativen findet man bei Panasonic oder im Gebrauchtmarkt und kann weiterhin mit seinem System arbeiten.

Nach Ablauf der Gewährleistung, steht immerhin noch Panasonic und der Gebrauchtmarkt zur Verfügung und damit eigentlich kein wirklich großer Anlass zur Sorge.

Man könnte nun sagen, wenn Olympus wegfallen wird dann steigt Panasonic aus diesem Bereich ebenfalls aus! Das halte ich aber für genauso (un)wahrscheinlich wie das Canon, Nikon, Fujifilm oder Sony …. ihre Kamerasparten schließen könnten. Genau genommen weiß das niemand. Dennoch besitzt kein anderes System diese Redundanz der Absicherung wie heute µFT.

Links

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet hierzu einen sehr guten Artikel den ich auch als Grundlage für diesen Blog verwendet habe. Zusätzlich liefert auch die Verbraucherzentrale gute Informationen zu dem Thema Gewährleistung.

Update 25.01.2021

In der von mir sehr geschätzten Docma gibt es einen Artikel der in bekannter Qualität das Thema Garantie und Gewährleistung beschreibt.

Au revoir aus Südfrankreich und bis bald mal wieder!

Euer Albfotograf

4 Antworten zu “Schatten über dem Olymp

    • Bestimmt, zumal ja auch Objektive raus müssen nur weil der Name Olympus selbst auf absehbare Zeit nicht mehr verwendet werden darf.
      Beste Grüße nach Doilfeng 🙂

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  1. Tja, die Situation bei Olympus ist leider ziemlich kompliziert. Es ist alles bis jetzt erhältlich, sogar zu guten Preisen. Andere Seite, könnte passieren, dass das ganze vom Markt total verschwindet, es weiß niemand, auch wenn JIP schöne Worte spricht. Selbst Panasonic betrachtet MFT wohl nur noch als Auslaufmodell, das Engagement im Vollformat kommt nicht von ungefähr. Die Anwender des Systems sollten sich vielleicht jetzt mit einer Kamera eindecken, damit sie das System noch lange betreiben können, die Objektive werden ja nicht schlechter. Auf Garantie, Gewährleistung sollte bei Olympus niemand hoffen, klingt blöd, ist aber so.

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    • Wer wann verschwinden wird, weiß niemand, auch Nikon hat im Moment Probleme.
      Für Fotografen die mit dem Olympus-System unterwegs sind, würde ich zumal JIP und Olympus sich geeinigt haben, keine Notwendigkeit sehen in Panik zu verfallen und einen Wechsel anzustreben. Einsteigen würde ich heute in das Olympus-System nicht.
      Ob Panasonic mFT wirklich nicht mehr ernst nimmt, kann ich nicht sagen … die L-Mount Allianz verkauft so wenige Kameras, dass sie in verschiedenen Statistiken unter „other“ laufen, dass sieht nach 2 Jahren nicht nach einer Revolution des Marktes aus zumal Panasonic bei mFT auf einen etablierten Markt und eine feste und loyale Gemeinde von Fotografen und vor allem Filmern blicken kann.
      Ich bin selbst sehr gespannt, was hier noch alles passieren wird.

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